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Landgeflügel

Mastprogramm Landhähnchen³

Landgeflügel

Mastprogramm Landhähnchen³

1. Geltungsbereich

In diesem Dokument wird ein Hähnchenaufzucht-Konzept beschrieben, welches Kriterien beschreibt, die über die gesetzlichen Anforderungen der Masthuhnhaltung hinausgehen und eine tierwohlfokussierte Ausrichtung der Aufzucht zum Ziel hat.

Die Umsetzung nachstehend genannter Kriterien sind daher für teilnehmende Betriebe verpflichtend. Eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft prüft in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der definierten Kriterien auf den tierhaltenden Betrieben.

Alternativ können auch Aufzuchten gemäß EU-Öko-Verordnung (i.d.g.V.) als lieferberechtigt anerkannt werden

2. Qualitätssicherungssystem

Bedingung für die Teilnahme von Hähnchen-Mastbetrieben ist:

  • Eine Zertifizierung nach den Standards der QS GmbH,
  • Eine Zertifizierung nach den Anforderungen der Initiative Tierwohl HF2
  • ein bestandenes Audit über die Erfüllung der in Punkt 4+5 genannten Kriterien
  • Zertifizierung gemäß dem VLOG Standard (Verein für Lebensmittel ohne Gentechnik)
  • Alternativ eine Zertifizierung nach EU-Öko-Verordnung

3. Externe unabhängige Kontrollen

Es wird eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft mit Kontrollen über die Umsetzung und zur Einhaltung der Kriterien aus diesem Leitfaden auf den teilnehmenden Betrieben beauftragt. Der Produzent willigt ein, die beauftragte Zertifizierungsgesellschaft in der Durchführung der Audits zu unterstützen und benötigte Dokumente zur Verfügung zu stellen. Eine Kontrolle erfolgt dabei mindestens einmal pro Kalenderjahr, Kombi-Audits sind möglich.

Sollten im Audit Abweichungen festgestellt und Korrekturmaßnahmen vereinbart werden, sorgt der Betrieb/ Ansprechpartner für eine fristgerechte Bearbeitung. Eine Korrekturmaßnahme führt jedoch nicht zum Verlust der Lieferberechtigung.

4. Formelle Voraussetzungen

Betriebsbeschreibung

Jeder Betrieb verfügt über eine aktuelle Beschreibung seines Betriebes, welche neben einer Übersicht (beispielsweise als Lageplan) unter anderem folgende Punkte abdeckt:

  • VVVO – Nummer (oder vergleichbar)
  • Anzahl Ställe
    • Größe in m² (Stall + Wintergarten)
    • Genehmigte Tierplatzzahl
  • Adresse
  • Ansprechpartner/ Vertreter
  • Kontaktdaten


Sachkunde

Jeder Tierhalter/ Tierbetreuer muss notwendige Kenntnisse im Umgang mit Masthähnchen besitzen und entsprechend nachweisen können.

Als sachkundig gilt im Folgenden, wer

  • ausgebildeter Landwirt/ Tierwirt/ Tierpfleger ist,
  • erfolgreich Agrarwissenschaften/ Veterinärmedizin studiert hat,
  • langjährige Praxiserfahrung in der Tierhaltung ohne tierschutzrechtliche Verstöße hat und/oder
  • einen behördlich ausgestellten Sachkundenachweis besitzt.

Alle Personen, die zur Betreuung/ Kontrolle der Tierhaltung angestellt sind, müssen in einer Übersicht aufgeführt werden. Dabei ist unter anderem die Qualifikation oder das Datum der Einweisung in die Tätigkeit sowie der Beginn der Beschäftigung dokumentiert.

5. Kriterien der Masthuhnhaltung

5.1 Stallhaltung mit Außenklimabereich     

Die Hähnchenmastställe sind mit Kaltscharrräumen ausgestattet, die sich an einer Längsseite der Ställe befinden sollte. Dieser weist eine Größe von mindestens 20% der nutzbaren Stallfläche auf. Falls der Kaltscharrraum als nutzbare Stallfläche mitgerechnet werden soll, muss dieser mit Einstreu versehen werden können. Die Auslauföffnungen zum Außenklimabereich sind über die Länge des Wintergartens verteilt. Es sollten in Summe je 115m² Tiere mind. 2 m Öffnungen vorhanden sein. Die Öffnungen sollten mind. 40 cm hoch und 50 cm breit sein. Ist es nicht möglich, die Auslauföffnungen gleichmäßig zu verteilen, werden die vorhandenen Öffnungen von Rothkötter und dem Zertifizierungsunternehmen individuell bewertet. Sofern bei Erstaudit noch kein Kaltscharrarum zur Verfügung steht, muss der Firma Rothkötter und der Zertifizierungsstelle innerhalb einer Frist von sechs Wochen eine Bauvoranfrage vorgelegt werden. Der Zeitraum zwischen Erstaudit und Inbetriebnahme des Kaltscharraumes darf nicht länger als sechs Monate sein. Grundsätzlich erlischt die Zertifizierung danach, sollte weiterhin kein Kaltscharraum vorhanden sein. Wenn kein Kaltscharraum angebaut werden kann, aus Gründen die der Tierhalter nicht zu vertreten hat, kann die Übergangsfrist in Abstimmung mit Rothkötter und der Zertifizierungsstelle um maximal sechs Monate verlängert werden.

Der Kaltscharrraum muss allen Tieren spätestens mit Beginn der vierten Lebenswoche (ab 22. LT) für mindestens 1/3 des Tages uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In Fällen extremer Temperaturen, in denen es zum Schutz des Geflügels nicht vertretbar ist, den Auslauf zu öffnen, kann unter Dokumentation der Zugang verweigert werden. Dasselbe gilt für Situationen, in denen die Tiergesundheit durch Infektionsgeschehen (beispielsweise Aviäre Influenza) bedroht ist.

Bestehende Offenställe können bis zum 01.01.2025 ohne Kaltscharraum verwendet werden, sofern aus baurechtlichen, oder genehmigungstechnischen Belangen derzeit keine Möglichkeit besteht, einen Kaltscharrraum anzubringen.

5.2 Besatzdichte

Die zulässige Besatzdichte bei diesem Mastprogramm beträgt:

  • 25 kg/ m² nutzbarer Stallfläche

Oder

  • 29 kg/ m² nutzbarer Stallfläche, wenn der Kaltscharraum mit kalkuliert wird.

5.3 Beschäftigung

Beschäftigungsmaterialien werden den Tieren spätestens ab 24 Stunden nach Einstallung bis mindestens 24 Stunden vor geplantem Ladebeginn zur Verfügung gestellt. Die verwendeten Materialien müssen hygienisch unbedenklich und für das Tier unschädlich sein. Pro Stall werden wenigstens folgende Kriterien erfüllt:

Pro 150 m² Stallfläche:

  • 2 org. Beschäftigungsmaterialien (Picksteine, Strohballen, o.Ä.) oder
  • Pro 2.000 Tiere mind. 3 Stroh-/Heuballen und pro 1.000 Tiere 1 Pickgegenstand

5.4 Zuchtlinien

Für das Mastprogramm werden extensive bis mittelextensive Genetiken verwendet. Die durchschnittlichen Tageszunahmen belaufen sich bei diesem Programm auf gemittelt max. 45 g / Tier und Tag. Bei regelmäßiger, dokumentierter Gait Score Untersuchung (mindestens 1 x pro Quartal) kann eine Zuchtlinie mit bis zu 51 g max. gemittelter Tageszunahme gestattet werden.

5.5 Fütterung

Auf den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln in der Aufzucht wird im Rahmen der VLOG Zertifizierung bzw Zertifizierung nach EU-Öko-Verordnung (i.d.g.V.) verzichtet. Nachweise können im Audit durch beispielsweise Futtermittellieferscheine erbracht werden.

6. Monitoringprogramme

Befunddaten in der QS-Datenbank

Im Rahmen der Schlachtung werden folgende Befunddaten erfasst:

  • Tot angelieferte Tiere
  • Genussuntaugliche Tiere (Verwurf)
  • Fußballenveränderungen

Diese Daten werden zusammen mit der Stallmortalität in die QS Datenbank eingegeben.

Antibiotikamonitoring

Die Hähnchenmastbetriebe nehmen an dem QS-Antibiotikamonitoring teil

7. Verwendung von Tieren aus der Haltungsform 4

Stehen nicht ausreichend Masthähnchen aus dem unter Punkt 5 genannten Programm zur Verfügung, können alternativ bis zu 100% der Masthähnchen aus der Haltungsform 4 (Bio nach EG-Öko-Verordnung.) verwendet werden.

Kontakt

Rothkötter Unternehmensgruppe

Hannes Hackmann Terhorst
Tel. +49 5931 8008-273
Mail: h.hackmannterhorst@rothkoetter.de

Landgeflügel hat sich auf die Produktion von frischen Hähnchenteilen spezialisiert. Wir entwickeln innovative und wettbewerbsfähige Produkte unter der Einbeziehung von neuesten gesellschaftlichen, gesundheitlichen und technologischen Entwicklungen.